Produktkonformität - Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente

Ingolf Friederici

Produktkonformität

Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente

2010

282 Seiten

Format: PDF, Online Lesen

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ISBN: 9783446424418

 

5 EG-Richtlinien (S. 81-82)

5.1 Allgemeines

5.1.1 Der Auftrag der EU


Als eine unerwartete Folge des grausamen Zweiten Weltkriegs erkannten wenige Jahre nach dem Ende und der folgenden Agonie einige fähige und weitsichtige Politiker die Notwendigkeit und die Chance, in Europa dauerhaften Frieden durch enge Zusammenarbeit zu schaffen.

Der französische Außenminister Robert Schuman (ein gebürtiger Luxemburger) regte 1950 mit seinem „Schuman-Plan“ die Bildung einer „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (auch Montanunion genannt) an, was 1951 erfolgte. Insbesondere die Frankreich und Deutschland vertretenden Staatsmänner Charles de Gaulle und Konrad Adenauer förderten die Überlegungen zu einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit Kerneuropas, was 1958 zur Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ und der „Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)“ mit sechs Ländern führte. Im gleichen Jahr wurde auch das „Europäische Parlament (EP)“ als demokratisch wirkendes Organ und Gegenpol zur EG-Kommission und dem EG-Rat installiert.

1960 gründeten andere sieben europäische Länder die „Europäische Freihandelszone (EFTA)“. Die Europäische Union (EU), die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 Wirklichkeit wurde und damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ablöste, hat als eines ihrer wichtigsten Ziele „die Vollendung des gemeinsamen europäischen Marktes“ erklärt.

Zu diesem Binnenmarkt heißt es im EU-Vertrag in nahtloser Fortentwicklung früherer Erklärungen, Zitat:
Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.

Dieser Auftrag verpflichtet die Staatengemeinschaft unter anderem zum Abbau der Handelshemmnisse, wie z. B. zolltarifäre oder aber auch technische Hindernisse wie national unterschiedliche Sicherheitsniveaus von Produkten oder national unterschiedlich normative Festlegungen zu Produkten.

Zum 1. Januar 1994 wurde dann der „Europäische Wirtschaftsraum (EWR)“ mit den Ländern der EU und der EFTA Wirklichkeit. Bereits in den 70er-Jahren wurden die ersten Binnenmarktrichtlinien für Produkte entwickelt, in denen vor allem Sicherheitsanforderungen festgelegt waren, um Leben und Gesundheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern zu schützen. Eine der ältesten ist dabei die „Niederspannungsrichtlinie“ von 1973.

 

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