Bau-Lexikon

Dietmar Grütze

Bau-Lexikon

2007

311 Seiten

Format: PDF, Online Lesen

E-Book: €  24,99

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ISBN: 9783446408579

 

2Q-Lüftung ( S. 7)

Es besagt faktisch: zweimal Q-Lüftung. Einmal Querlüftung und einmal Quelllüftung. Wenn bei einer kontrollierten Be- und Entlüftung die Zuluft nicht in den Raum geblasen wird, sondern sehr langsam (0,2 m/s) und ohne Zugerscheinungen aus der Auslassöffnung heraus „quillt", spricht man von einer Quelllüftung.

Sind bei einer Be- und Entlüftungsanlage die „quellenden" Luftein- und die Luftauslässe optimal nach diesen Kriterien angeordnet, handelt es sich um eine 2Q-Lüftung, ein Qualitätsmerkmal heutiger Anlagen.

3-Liter-Haus

Dieser Begriff beschreibt als Gütemerkmal, ähnlich wie beim Kfz, den Verbrauch eines Hauses an Heizenergie . Basis einer solchen Betrachtung ist die näherungsweise Feststellung, dass mit einem Liter Heizöl ein Heizwärmebedarf von 10 kWh/m2 a (Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr) abgedeckt werden kann, ohne Warmwasserbereitung.

Errechnet sich bei einem Gebäude der Jahresheizwärmebedarf zu 3400 kWh/a und kann dieser durch 115 m 2 Gebäudenutzfläche geteilt werden, ergibt sich ein Wert von gerundet 29,6 kWh/m2 a, das ist ein Drei- Liter-Haus (entsprechend ein Sechs-Kubikmeter- Haus bei Anwendung von Erdgas).

Nach dieser Berechnung ergibt sich ein Bedarf, keine von den Berechnungsgrundlagen allzu sehr abweichende Temperaturen vorausgesetzt, von nur 345 Liter Heizöl pro Jahr. Der Begriff Jahresheizwärmebedarf ist aber nicht mit dem Primärenergiebedarf zu verwechseln.

Dieser spielt z. B. beim Nachweis der Einhaltung von Anforderungen an ein Passivhaus eine große Rolle und berücksichtigt, neben dem reinen Heizwärmebedar f , den Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Wärmeverluste des gesamten Systems der Bereitung und Verteilung sowie den elektrischen Energiebedarf für das Funktionieren aller dieser Einrichtungen und ebenso die für die Bereitstellung des Energieträgers erforderlichen energetischen Aufwendungen durch Aufbereitung, Transport und dergleichen. Der Passivhaus-Grenzwert für den Primärenergieaufwand liegt bei 120 kWh/m2 a.

Abbinden, Abbund

Das Abbinden ist das Festwerden eines Klebstoffes, allgemeiner eines Bindemittels, in sich und das Verfestigen der gewünschten Verbindung. Erst das Abbinden des Zementleimes zwischen den Zuschlagstoffen macht aus dem Frischbeton , der in einer Schalung erhärtet, den Beton.

Man spricht vom Abbinden, wenn der Zimmermann das Bauholz anreißt (die Schnittlinien markiert), bearbeitet, anpasst und probeweise zu einem konstruktiven Gebilde, z. B. einer Dachkonstruktion, zusammenbaut. Das passiert auf dem Abbundplatz oder in der Abbundhalle. Ein im Abbund befindliches Gebälk heißt in Nord- und Mitteldeutschland Zulage, in Süddeutschland Werksatz.

Abbruch, Abbruchgenehmigung

Das Beseitigen von Bauwerken durch Abbrechen oder Sprengen. Ein geordnetes und planvolles Abbrechen von Bauwerken mit weitgehender Trennung der Bestandteile und Gewinnung von wieder verwertbaren Teilen ( Fenster und Türen, Sanitäreinrichtungen und Rohre, PVC-Beläge und Verkleidungen) nennt man Rückbau. In aller Regel wird dafür eine Abbruchgenehmigung nach Landesbauordnun g benötigt, es sei denn, es handelt sich um untergeordnete Anlagen und Bauwerke.

Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren, Gefährdung Dritter oder ein rechtskräftiger Bebauungsplan, besteht nach § 39 BBauG oder nach dem StBauFG, auch die Möglichkeit der Herbeiführung eines Abbruches durch kommunale Beschlüsse.

Abdichten
Im Bauwesen dient das Abdichten der Verhinderung des Wassereintritts in geschützte Bereiche sowie der Unterbindung eines unkontrollierten Luftaustausches zwischen dem Gebäudeinneren und der Außenluft.

 

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